Krankentransport Hanau
Das Krankentransportunternehmen in und Rund um Hanau!
☏ 06181 440 92 52
Krankentransport:
Krankentransport:
Wir möchten Ihnen helfen, gesund zu werden – deshalb sollte der Krankentransport zum Arzt oder Krankenhaus bequem und problemlos sein.
Grundsätzliches
Alle Fahrten müssen im Voraus durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden (Ausnahme: Fahrten zu stationären Behandlungen). Stellen Sie dort bitte einen entsprechenden Antrag. Die Genehmigung müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen und dem Fahrer vorzeigen.
Fahrten zu ambulanten Behandlungen
(Arztbesuche, Krankengymnastik, ambul. Behandlungen im Krankenhaus)
Fahrten zu ambulanten Behandlungen müssen für gewöhnlich vorab von der Krankenkasse genehmigt werden. Bei medizinisch notwendigen Fahrten mit einem Taxi- oder Mietwagenunternehmen ist für die Kostenübernahme grundsätzlich eine ärztliche Verordnung der Krankenbeförderung erforderlich. Keine Genehmigung brauchen:
Versicherte, die über einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos) verfügen
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 und dauerhaft beeinträchtigter Mobilität,
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5
Fahrten von Versicherten, bei denen bis zum 31.12.2016 eine Einstufung in Pflegestufe ll und seit dem 01.01.2017 mindestens eine Einstufung in Pflegegrad 3 vorliegt
Liegt somit einer der Punkte vor, so kann die Krankenfahrt ohne vorherige Genehmigung mit dem Kostenträger abgerechnet werden.
Beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für Krankenfahrten jeglicher Art. Zeigen Sie die Genehmigung bei jeder Fahrt vor.
Zusätzlich ist weiterhin eine Verordnung jeder Fahrt durch Ihren Arzt erforderlich (gilt u.a. als Anwesenheitsbescheinigung).
Der gesetzlicher Eigenanteil* muss pro Fahrt bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze im Taxi bar bezahlt werden.
Nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze (1% bzw. 2% Ihres Familien-Jahresbruttoeinkommens) erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung über die Befreiung vom Eigenanteil (Befreiungsausweis) und brauchen im Taxi nichts mehr zu bezahlen.
Ambulante Operationen, Tagesklinik
(Ambulante Behandlungen, die einen stationären Aufenthalt ersetzen)
Ärztliche Verordnung jeder einzelnen Fahrt erforderlich
Gesetzlicher Eigenanteil* bei der ersten und letzten Fahrt, muss im Taxi bar bezahlt werden
Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse.
Dialysepatienten
Schriftliche Genehmigung** der Fahrten durch die Krankenkasse erforderlich
Ärztliche Verordnung erforderlich
Die Höhe des Eigenanteils richtet sich nach den Bestimmungen Ihrer Krankenkasse.
Nach Erreichen Ihrer persönlichen jährlichen Belastungsgrenze brauchen Sie keinen Eigenanteil mehr zu bezahlen (bitte informieren Sie unser Büro, wenn Sie einen entsprechenden Bescheid erhalten haben).
**(z.B. durch Ausweis)
Strahlen- / Chemotherapie
Vorherige schriftl. Genehmigung** der Fahrten durch die Krankenkasse erforderlich
Ärztliche Verordnung erforderlich (meist für mehrere Fahrten). Übergeben Sie diese Verordnung bei der ersten Taxifahrt dem Fahrer, im Gegenzug erhalten Sie eine Wertkarte.
Führen Sie die Wertkarte bei jeder Fahrt mit sich und legen Sie die dem Fahrer vor.
Je nach Genehmiguns der Krankenkasse entweder:
Gesetzlicher Eigenanteil* muss bei der ersten und letzten Fahrt bar bezahlt werden.
oder: Gesetzlicher Eigenanteil muss bei jeder Fahrt bar bezahlt werden.
Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse (nach Erreichen Ihrer jährlichen Belastungsgrenze).
**(z.B. durch Ausweis)
Fahrten zu stationären Behandlungen
(Einlieferungen oder Entlassungen bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag)
Ärztliche Verordnung erforderlich
Gesetzlicher Eigenanteil* pro Fahrt muss im Taxi bar bezahlt werden
Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse (nach Erreichen Ihrer jährlichen Belastungsgrenze)
Kostenträger: Unfallkasse, Berufsgenossenschaften, Krankenhäuser (Berufs- bzw. Schulunfälle, Fahrten zu externen Behandlungen während eines Krankenhausaufenthaltes)
Ärztliche Verordnung (Verordnung der Schule / des Kindergartens) erforderlich
Kein Eigenanteil
* Gesetzlicher Eigenanteil
10% des Fahrpreises
mindestens 5 Euro
höchstens 10 Euro
Bitte lassen Sie sich vom Fahrer eine Quittung ausstellen! Sammeln Sie die einzelnen Quittungen und reichen Sie sie bei Ihrer Krankenkasse ein!
Die von der Krankenkasse ausgestellten Befreiungsausweise sind immer nur bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres gültig!
Abrechnung
Der Fahrer braucht zur Abrechnung mit der Krankenkasse:
– Ihre Krankenkasse
– Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum
– ggf. Nummer der Wertkarte oder des Befreiungsausweises
– Ihre Unterschrift auf einem Abrechnungsbeleg
und als Anlage:
– Ärztliche Verordnung
- Kostenübernahmeschreiben oder Genehmigung der Krankenkasse
Wir freuen uns über Ihren Anruf auf
06181 / 440 92 52
Krankentransport Hanau
Sie sind bei einer dieser gesetzlichen Krankenversicherungen versichert, dann können wir gerne Ihren genehmigten Krankentransport übernehmen.
Sie möchten Krankenfahrten von oder zu folgenden Orten Hanau, Bruchköbel, Erlensee, Großkrotzenburg, Hammerbach, Kahl am Main, Langenselbold, Maintal, Mühlheim am Main, Neuberg, Niederdorfelden, Nidderau, Obertshausen, Rodenbach oder Schöneck, durchführen lassen?
Wir führen auf Anfrage auch Krankenfahrten von und nach vielen weiteren Orten im Umkreis durch.